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Ehemaliger Keller-Schlußstein mit der Jahreszahl 1579 und dem Namenszug "Clos Stu(m)pf". Ein weiterer Stein mit den Initialen "C.S." derselben Jahreszahl, zwei erbachischen Sternen und einem liegenden Schwert, das als Richtschwert des Zentbüttels gedeutet wurde, soll sich im Inneren des Hauses im Scheitel des Kellereinganges befinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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