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Seltenes Beispiel eines unter gemeinsamem Walmdach vereinten, barocken Doppelwohnhauses für zwei Hofreiten aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts; Fassade zu je drei Fensterachsen aus verschindeltem Fachwerk, in der Mitte die gemeinsame Toreinfahrt. Im Erdgeschoß Ladeneinbauten des 20. Jahrhunderts. Hinten anschließend auf schmalster Parzelle die Wirtschaftsgebäude. Haus von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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