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Zweistöckiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach, um 1810. Erdgeschoß massiv erneuert und mit einem Ladeneinbau versehen; ebenfalls jünger die Gaubenzeile. Schlichtes konstruktives Fachwerk mit mehrfach übersetzter (ausgewechselter) Schwelle, nach Süden um eine Achse verlängert. Städtebauliche Bedeutung durch seine Ecklage in einem durch Abrisse gekennzeichneten Bereich von Alt-Höchst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |