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Zweistöckiges, giebelständiges Fachwerkhaus von konstruktivem Fachwerkgefüge, bereichert durch zahlreiche Zierhölzer in den Brüstungsfeldern: Andreaskreuze, Fußstreben sowie eine geschnitzte Konsole. Altertümliche Figuren wie die knaggenlosen Mann-Streben im Giebel und die wandhohen Schrägkreuze (unten ergänzt) sollten in diesem Fall nicht auf eine Bauzeit noch vor dem 30jährigen Krieg schließen lassen. Der seitliche Giebelanbau ist jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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