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Der Judenfriedhof, 1898/99 südlich der Landstraße nach Brensbach am Waldrand angelegt, nachdem bereits 1857 das Projekt für einen Friedhof gescheitert war. An der stattlichen Anzahl der Gräber ist zu sehen, daß hier auch die Verstorbenen aus Mümling-Grumbach und Hetschbach bestattet wurden. Unpassend die Einfriedung durch einen Maschendrahtzaun.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |