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Ehemaliges Hirtenhaus (sogenanntes "Fischerhaus"), über der originalen zweigeteilten Tür 1717 datiert (Balken mit Jahreszahl ersetzt). Kleines einstöckiges Gebäude aus einfachem, urwüchsigem Fachwerk, die südwestliche Giebelwand in Stein erneuert. Im Nordosten ein kleiner Anbau in Fachwerk. Als Hirtenhaus eines der letzten Exemplare im Kreisgebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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