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Gewölbekeller des späten Mittelalters; rundbogiges Portal mit gefastem Gewände, im Bogenscheitel in einer dünnen Umrahmung die Jahreszahl 1573 eingeritzt. Der Keller gehörte zu dem benachbarten großen Gutshof und bildet jetzt den Sockel eines jüngeren Fachwerkhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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