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Einstöckiges Wohnhaus aus Schwemmstein (Sockel aus Sandstein), ein gedrungener, kubischer Baukörper von überaus sorgfältiger handwerklicher Verarbeitung, mit flachem Schopfmansarddach und seitlichen Gauben, im Giebelwalm eine kleine Fledermausgaube. Origineller, künstlerisch ansprechender Bau vermutlich Darmstädter Provenienz mit Nachklängen des Landhausstils und des Heimatstils, leider durch einen Verputz stark beeinträchtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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