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Zweistöckiges, traufständiges Doppelhaus von 1813 mit Krüppelwalmdach; hoher massiver Kellersockel, zweiläufige Freitreppe mit original überdachtem Doppelportal. Regelmäßiges klassizistisches Fachwerk von strenger Dreizonigkeit und auffallend guter handwerklicher Qualität. Dominanz im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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