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Zwei ursprünglich zu einer einzigen Hofreite gehörige, giebelständige Wohnhäuser, die (gemeinsam mit Nr. 32) eine städtebaulich wirkungsvolle Fachwerkzeile bilden. Links ein einstöckiges, dreizoniges Gebäude, wohl noch spätes 18. Jahrhundert, mit wandhohen Streben an Bund- und Eckständern, im Giebeldreieck ein kleines Andreaskreuz. Rechts, parallel dazu, ein zweistöckiges barockes Fachwerkhaus mit verputzter Giebelfront, um 1680/1700 erbaut; starker Geschoßüberstand, im Obergeschoß Mann-Figuren an Bund- und Eckpfosten, Andreaskreuz und Fußstreben in den Brüstungsfeldern; die ehemalige Stallzone massiv; im 19. Jahrhundert Verlängerung des Hauses nach Süden. Ursprünglich das Wohnhaus der Hofreite, während das kleinere Nebenhaus vermutlich als Altenteiler gedient hatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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