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Einstöckiges, giebelständiges Wohnhaus einer dreiseitigen, zur Straße hin offenen Hofreite; hoher massiver Kellersockel, verkleidet, mit zweiläufiger Freitreppe; über dem hofseitigen Portal ein Zwerchhaus. Gebäude allseitig verkleidet, doch ist gutes konstruktives Fachwerk des frühen bis mittleren 19. Jahrhunderts zu erwarten. Typisches Beispiel eines kleineren Bauernhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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