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Traufständiges, gestelztes Tagelöhnerhaus des 19. Jahrhunderts; hoher massiver Keller-Stall-Sockel, zweiläufige Freitreppe mit überdachtem Portal; das Wohngeschoß aus schlichtestem Fachwerk, im Norden teils massiv. Einziges guterhaltenes Beispiel dieses selten gewordenen Kleinhaus-Typs im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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