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Zweistöckiges, giebelständiges Wohnhaus einer großen dreiseitigen Hofreite; großzügig dimensioniertes Fachwerkhaus, am Eckständer 1890 datiert: Streng symmetrischer, dreizoniger Aufbau, der keine historistischen Züge trägt, sondern an der spätklassizistischen Tradition von Musteranlagen festhält, daher typologisch interessant. Ursprüngliche Zweifenstergruppen im Stubenbereich in dreiteilige Fenster umgewandelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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