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Zweistöckiges Wohnhaus einer trapezförmigen Hofreite, nach Auskunft des Besitzers 1737 errichtet; einfaches konstruktives Fachwerk mit starken, geschoßhohen Streben und deutlichem Geschoßüberstand; Erdgeschoß teils massiv (Stallteil), teils in Stein erneuert. Fenster zumeist vergrößert. Kulturdenkmal als ältestes Haus im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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