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Kleines zweistöckiges Wohnhaus eines Kleingehöfts im Mittelpunkt des Dorfes; ungewöhnlicher Haustyp, um 1800 datierbar. Hoher Keller-Stall-Sockel mit einläufiger Freitreppe. Östliche Traufseite zweizonig, in robustem Eichenfachwerk mit blauen Randstreifen in den Gefachen; Südseite verschindelt, im Giebel mit Weichholz erneuert, möglicherweise erst später aufgestockt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Baum |