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Die Brückenstraße, bis zum Bau der neuen Durchfahrtsstraße (1983) noch einzige Zufahrt zur Hofreite des "Grünen Baums", überquert mittels einer sauber gefügten Keilsteinbrücke (19. Jahrhundert) aus Sandstein den Dorfgraben (Breitenbach), der mit seinen Feuchtwiesen das Dorf längs der dicht bebauten Höchster Straße von den jenseitigen großen Hofreiten und der Kirche trennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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