Brücker Tor 1
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Amöneburg
  • Brücker Tor 1
Flur: 2
Flurstück: 294

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg

Repräsentativ ausgebildeter Kopfbau in der Blickachse von vier Straßen, die in der Nähe des ehemaligen Brückertores zusammenlaufen. Der mit Schiefer verkleidete Fachwerkbau steht auf einem Basaltsockel mit Sandsteineinfassung; der Keller ist vermutlich mit einer Gewölbedecke versehen.

Die Fassade wurde in spätklassizistischer Form streng symmetrisch in sieben Achsen gegliedert. Zugang axial über eine zweiseitige Freitreppe, rechts daneben ist noch ein Kellerzugang erhalten. Die Einfahrt zum Hof an der linken Gebäudeseite ist mit Sandsteinpfeilern ausgestattet. Das Gebäude gehörte mit der im hinteren Hofbereich liegenden ehemaligen, später zu Wohnzwecken umgestalteten Scheune bis etwa 1802 zu einer Hofreite, die aus Haus, Hof, Scheune, Stallgebäude und angrenzendem Garten bestand. Danach war es bis 1819 Sitz der Verwaltung des Amtes Amöneburg, später Amtsgericht. Die Inschrift mit der Jahreszahl 1731 über der Eingangstür hat die Form eines Chronogramms. Der Bau, der heute zu Wohnzwecken genutzt wird, nimmt eine wichtige städtebauliche und stadtgeschichtliche Stellung ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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