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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Brücker Mühle
Im Bereich der wüst gefallenen Siedlung Brück liegendes Gasthaus mit dazugehöriger Hofanlage. 1752 als Schankwirtschaft und Herberge errichtet, während des Siebenjährigen Krieges in der Schlacht um die Ohmbrücke 1761 teilweise stark beschädigt. Fachwerk mit auf dem Sandsteinsockel stehenden Eckpfosten, K-Streben-Mannfiguren und Vorsprüngen am Geschoßwechsel, Satteldach mit Krüppelwalmen. Stallgebäude heute zu Wohnzwecken umgebaut. Über den Toren der Scheune im Hintergrund Inschrift: "DIESE SCHEUER HAT ERBAUT MIT GOTTES HIELFE KASPAR NAU UND DESSEN EHEFRAU JOSEPHINA GEBORENE GIES / VERFERDIEGT DURCH ZIMMERMEISTER JOHAN GEORG SCHNEIDER UND DESSEN SOHN KONRAD SCHNEIDER AUS NIEDERKLEIN IM JAHRE 1880". Im Wirtshaus schlossen 1762 die Führer der beiden Heere, Ferdinand Herzog von Braunschweig für England und die Marschälle d'Estrées und de Soubise für Frankreich den Waffenstillstand, der das Ende des 7-jährigen Krieges im Friedensvertrag von Hubertusberg vorbereitete. Anläßlich dieses Ereignisses wurde bald nach 1778 von den ehemaligen Kontrahenten die 8,50 m große "Friedenssäule" gestiftet, ein sandsteinerner Obelisk auf hohem Postament mit Zippus-Aufsatz und Inschriften unter dem französischen und dem englischen Wappen, sowie der Widmung über den beiden Wappen: "MARTIS FURORE QUASSATA DUCUM FOEDERA EXCIPIT MUTUA PIETATE RESURGIT ANNO MDCCLXII".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |