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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Ursprünglich in zwei Einheiten quergeteiltes Doppelwohnhaus, in jüngster Zeit zum Geschäftshaus umgebaut; links neben den noch erhaltenen beiden Haustüren ein niedriger Kellereingang zum Platz hin, Vordach und Obergeschoß handwerklich schieferverkleidet; als Erkerandeutungen vier sorgfältig detaillierte Zwillingsfenster mit Darstellung des Mainzer Rades im Mittelteil. Entstanden um die Mitte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |