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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Aus einem älteren Teil und einem Bau aus der Mitte des 19. Jh. zusammengefügtes Wohnhaus, das sich heute in einer schönen traufseitigen Holzverschindelung als einheitliche biedermeierliche Fassade darstellt. Über der einläufigen Freitreppe Zwerchgiebel mit symmetrisch angeordneten Rundbogenfenstern und Mainzer Rad. Teils vom Dach bis auf den Bruchsteinsockel durchlaufende Eckständer, vermutlich stehender Dachstuhl. Entstehung um 1680. Biedermeierliche Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |