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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Über eine zweiläufige Freitreppe erschlossenes, traufseitig am Platz stehendes Wohnhaus eines sich in die Tiefe erstrekkenden Hofes auf hohem, früher als Stall genutztem Sockel aus Basaltbruchstein mit Sandsteineinfassungen. Die Geschosse sind allseitig gering übersetzt, das Fachwerk ist zum Platz hin verschiefert, sonst durch Asbestzementplatten verkleidet. Gegenüber dem Ursprungsbau aus dem frühen 18. Jh. ist die Firstrichtung des heutigen Baus offensichtlich gedreht; durch die Erweiterung des Baukörpers nach rechts ist das Erscheinungsbild heute traufständig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |