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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Zweigeschossiger Fachwerkbau in exponierter Lage an einer Drei-Wege-Kreuzung unterhalb des Friedhofes. Der Sockel mit Sandsteineckquaderung wurde im Erdgeschoß teilweise massiv erneuert; Walmdach. Fassade mit Schiefer und Asbestzementplatten verkleidet. Fachwerk mit leichtem Geschoßversatz. Fenster aus der Entstehungszeit des Gebäudes an oberer Traufseite erhalten. Erbaut 1750 als Knabenschule. Der Garten unterhalb gehörte als "Besoldungsstück" des Lehrers zum Haus dazu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |