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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Giebelständiges, zur Straße auf hohem Sockel stehendes Wohnhaus mit noch erkennbarem Eingang auf der linken Traufseite und Stall im hinteren Bereich. Profilierung und schuppenartiges Schnitzwerk der oberen Eckpfosten und des Geschoßwechsels, Giebelverkleidung mit Holzschindeln. Fachwerk mit breitgestellten Mannfiguren, Gewölbekeller, Torpfosten des kleinen Hofraumes aus Sandstein, erbaut um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |