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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Ackerbürgerwohnhaus in Ecklage Brücker Straße, Zehntweg, noch zum Marktplatz gehörig, am steil abfallenden Berg gelegen; unterkellert mit talseitigen, in Sandstein gefaßten Kellerzugängen. Dort Inschrift 1826 (später zugefügt), Eckständer stehen direkt auf Sockel, geschwungene Streben, überkragende Geschosse. Im Obergeschoß Plattenverkleidung. Entstehung als Wohnhaus eines größeren Hakenhofes in der zweiten Hälfte des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |