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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Kleines giebelständiges Doppelhaus auf minimalem Grundstück, an der rechten Traufe erschlossen. Hoher Sockel durch steilen Abfall zur Brücker Straße früher als Stall genutzt. Einfassung der Fenster und Türen mit Sandstein. Eckständer des hinteren Hauses über zwei Geschosse durchlaufend. Entstehung als Handwerkerhäuser zu Beginn des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |