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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Traufständiges Ackerbürgerwohnhaus aus der Mitte des 18.Jhs. mit kräftigen, auf dem Sockel stehenden Eckstielen und überkragendem Obergeschoß, vermutlich gewölbter Keller, Zugang an der Straße ebenerdig, Wirtschaftsteil im rechten Anbau aus dem späten 19. Jh. Das Gebäude ist Teil eines von kleinmaßstäblicher Fachwerkbebauung geprägten Straßenzuges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |