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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Giebelständiges Wohnhaus als Teil der engen Straßenrandbebauung mit am hinteren Giebel anschließender Scheune. Erschlossen über drei Stufen durch einen ganz an der rechten Seite plazierten, eingezogenen Eingang, der nach der Mode der Zeit um 1900 gestaltet ist. Geschoßversatz und Plattenverkleidung auf der Straßenseite, Erdgeschoß vermutlich teilweise massiv erneuert. Entstehung als Handwerkerhaus mit kleinem Wirtschaftsteil in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |