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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
In Ecklage zur Untergasse freistehendes Wohnhaus auf niedrigem Sockel mit giebelseitig anschließendem Stallgebäude. Ebenerdiger Eingang auf der linken Traufseite, Fachwerk mit gebogenen Streben und in die Eckpfosten eingearbeiteten gedrehten Säulen. Stallteil später angefügt, dabei Hölzer des hinteren Giebels an den Stall versetzt. Eingangstür asymmetrisch geteilt. Entstehung dieses Streckhofes in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |