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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Traufständiges Wohnhaus auf zur Straße hin in behauenen Sandsteinen ausgeführtem Sockel mit tiefliegendem Eingang, rechts der Stall untergebracht. Fachwerk hier sichtbar, sonst z.T. qualitätvolle Schieferverkleidung. Hölzer vermutlich aus Abriß, da die vom Sockel bis zur Traufe durchlaufenden Eckständer mit Verstrebungen des 19. Jhs. vermischt sind. Haus an dieser Stelle im Urkataster von 1806 noch nicht nachgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |