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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Exponiert an einer platzartigen Straßenerweiterung liegendes Wohnhaus mit an den Schauseiten behauenem Sandsteinsockel. Kellerzugang von außen an der linken Giebelseite, Satteldach mit Krüppelwalmen. Leichter Geschoßüberstand durch unterschiedliche Verkleidungsmaterialien verdeckt; wohl schon früh verputzter Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |