Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Mit Haus Karlstraße 2 und Kolpingstraße 6 eine geschlossene Bebauung bildendes, kleines Fachwerkwohnhaus auf niedrigem Sockel und ebenerdigem Zugang. Schwellriegel in Eckständer eingezapft mit Wasserabweisern. Obergeschoß überkragend mit Profilierungen, im Giebeldreieck breitgestellte Mannfiguren. Entstehung in der ersten Hälfte des 18. Jhs., augenscheinlich früher als in der Inschrift von 1777, die möglicherweise auf eine Umsetzung oder einen Umbau hinweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |