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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
An der Ecke Kreuzgasse/Dr.-Max-Ehrenpford-Straße, in den engbebauten Bereich nordöstlich des Marktplatz gehörendes, traufseitig erschlossenes Wohnhaus ohne weitere Grundstücksfläche. Fachwerkkonstruktion des Erdgeschosses greift in den Keller hinunter. Auf dem Sockel stehende Eckständer, Geschoßwechsel mit Versatz, Füllhölzer mit schuppenartiger Kerbschnitzerei, Schwellen des Obergeschosses mit geschweifter Fase. Eingang höhergelegt, Garageneinbau auf Giebelseite. Entstanden um 1730.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |