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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Am Lindauer Tor exponiert stehende Einzelscheune, ehemals mit von außen zugänglichen Stallteilen rechts und links der Tenne, Trennwände in Bruchstein. Eckständer auf dem Sockel stehend, im Obergeschoß mittige Mannfigur mit Halsriegel. Im rechten Giebeldreieck Reste einer senkrechten Verschindelung aus zungenförmigen, unterschiedlich breiten Holzschindeln, darunter eine hier sehr seltene Verkleidung aus sich nur wenig überdeckenden, waagerechten Brettern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |