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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Von der Straße zurückliegendes Fachwerkgebäude, das in seinem Erscheinungsbild von der gemischten Nutzung als Wohn- und Wirtschaftsgebäude geprägt ist. Das Haus ist Teil eines Ackerbürgerhofes in dem dichtbestandenen Bereich, der sich nordwestlich an die Bebauung des Marktplatzes anschließt. Niedriger Bruchsteinsockel, das Fachwerk mit einer für die Zeit der ersten Hälfte des 18. Jhs. typischen K-Streben- Anordnung. Störung durch Einbau zweier Garagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |