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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Parallel zur Wehrmauer über einen Innenbereich erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit heute veränderter Scheunenerweiterung. Im linken Sockelbereich früher Stallnutzung. Keller hochreichend, zum Teil in Fachwerk aufgeführt. Linke Giebelseite mit Geschoßversätzen in handwerklich guter Schieferverkleidung. Traufseiten verputzt. Erbaut Ende des 18. Jhs., Reste eines dazugehörenden Bauerngartens noch vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |