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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
In hervortretender Lage direkt am Lindauer Tor stehendes zweigeschossiges, kleines Wohnhaus, vollständig mit Asbestzementplatten verkleidet. Im Sockelbereich die frühere Stallnutzung noch ablesbar. Fachwerk mit vermutlich nur geringem Geschoßversatz, für die Erbauungszeit relativ ungewöhnliche Konstruktion eines zweifach stehenden Dachstuhls. Erbaut als Kleinstanwesen nahezu ohne Hofraum in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |