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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Sehr kleines, im dichtbebauten, westlichen Teil Amöneburgs gelegenes, zweizoniges Handwerkerhaus. Auf niedrigem Sockel ohne Keller stehendes Fachwerk mit ebenerdigem Eingang. Zugang direkt in die Küche, dort auch die Treppe nach oben; dahinter von der Küche aus zu erreichen der Stall mit der noch vorhandenen Boxenteilung. Dach über Zwerchgiebel mit Aufzugshaken zugänglich. Von hauskundlicher Bedeutung wegen seines minimierten zweizonigen Grundrisses. Entstehung in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |