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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Kleines zweigeschossiges, auf minimalem Eckgrundstück erbautes Tagelöhnerwohnhaus, traufseitig erschlossen, sparsames Fachwerk mit gebogenen Streben in symmetrischer Anordnung, durch die Eckstellung des Baus von großer Wirkung. Obergeschoß auf der Traufseite überkragend. Giebeldreiecke verkleidet. Gut erhaltenes Beispiel für die engen Wohnverhältnisse der unteren sozialen Schichten in der ersten Hälfte des 19. Jhs. auf dem räumlich stark eingegrenzten Stadtgebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |