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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Giebelständiges Wohnhaus als Teil der Straßenrandbebauung mit vorkragendem Obergeschoß nur auf der Giebelseite. Eckpfosten mit Wasserabweisern stehen direkt auf dem Sockel. Zugang über drei Stufen durch eine um 1820 entstandene Haustür (im Bild links) mit dreigeteiltem, durch Kreuz und Rosette geschmücktem Oberlicht. Verkleidung der Straßenseite mit farbigen Holzschindeln. Handwerkerhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |