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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Einhaus als Teil einer die Straßenführung nachbildenden geschlossenen Bebauung. Errichtet noch in Ständerbauweise auf niedrigem Bruchsteinsockel mit Stallnutzung im Keller unter der Stube. Das Erdgeschoß hochliegend, der Eingang ebenerdig rechts mitVordach und Haustür aus dem frühen 18. Jh. An der linken Seite schließt sich die Scheune an mit einem Bergeraum über dem Scheunentor. Die Straßenseite ist handwerklich aufwendig mit Schiefer verkleidet. Entstehungszeit um 1660.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |