Untergasse 1
Untergasse 1
. Metzendorf: Geschichte und Geschicke der Heppenheimer Juden, S. 173ff.
Untergasse 1
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Amöneburg
  • Untergasse 1
  • Untergasse
Flur: 2
Flurstück: 267, 285

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg

An die historische Stadtbefestigung angrenzende Dreiseithofanlage, über Eck durch spätmittelalterliches Spitzbogentor erschlossen. Das Wohnhaus ein für Amöneburg seltener dreistöckiger Fachwerkbau des 18.Jhs. mit starkem Geschoßversprung, errichtet über hohem Gewölbekeller, der durch Spitzbogeneingang zugänglich ist; hier Verbindung zweier Kellerebenen durch historische Wendeltreppe. Verkleidung des Erdgeschosses durch Putz, oben Plattenbehang. An rechter Giebelseite Tauband und Eierstabprofilierung des Geschoßwechsels sichtbar; rückwärtige Traufwand und linker Giebel in Massivbauweise noch im 15. Jh.errichtet, hier auch historisches Kreuzsprossenfenster und halbrunder Vorsprung erhalten. Im Inneren barocke Holztreppe mit Balustergeländer. Scheune als langgestreckter Ständerbau des 17. Jhs. In kräftigem Eichenfachwerk mit 3/4-Streben errichtet. Auf dem Hof Grabstein des Försters Karl Diedrich von 1917 in Form eines stilisierten Baumstumpfes mit Blattwerk und Tierdarstellung. Teile des Hofes sind von einer Bruchsteinmauer mit giebelförmigem Abschluß umgeben, darin Tor mit Datierung 1794. Die Hofanlage hat geschichtliche Bedeutung als Probstei, benannt nach Probst Johann von Seelheim, Probst und geheimer Rat zu Mainz, gestorben 1434. In der folgenden Zeit Besitz des Amöneburger Stiftes, der Schenken zu Schweinsberg, der Rau von Holzhausen und ab 1482 des deutschen Ritterordens. 1646 bis auf die massiven Außenmauern zerstört. 1666 wieder aufgebaut. Bis Ende des 18. Jhs. Forsthof, ab 1802 hessische Renterei, danach in Privatbesitz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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