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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
In den Straßenraum ragendes großes Wohnhaus eines ehemaligen, wohl herrschaftlichen Zweiseithofes, traufseitig über einläufige Treppe erschlossen, Fachwerk mit übersetztem Obergeschoß schon früh vollständig verputzt. Holzgeländer der Innentreppe mit massiven Balusterstäben. Gewölbekeller mit weiterführenden Gängen. Zwei Haustüren von etwa 1820 und 1900. Entstehung des Hofes noch in der ersten Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |