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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Zurückliegendes traufständiges Wohnhaus eines Zweiseithofes mit giebelseitig anschließender, im rückwärtigen Teil zur Stadtmauer aufwendig gebauten Scheune. Im Erdgeschoß Teile massiv erneuert, Hofseite verputzt. Ebenerdige Eingangstür mit zweiflügeligem Oberlicht. Für diesen innerörtlichen Bereich große Hoffläche. Inschrift über dem Scheunentor: "MIT GOTTES HILFE ERBAUTE DIESE SCHEUER LORENZ JÜNGST UND DESSEN EHEFRAU MARGARETHE GEBORENE KAUL DURCH DEN ZIMMERMEISTER JOH. MÜLLER DAHIER IM JAHR 18(60)"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |