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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Traufständiges Doppelhaus auf niedrigem Sockel in enger Straßenflucht mit ebenerdigem Eingang, talseitig unterkellert, Obergeschoß mit profilierter Schwelle leicht übersetzt. Fachwerk mit repräsentativer Mannfigur in der Mittelachse von Haus Nr. 17. Hier auch talseitig abgeschleppter Anbau. Dachgaube aus neuerer Zeit. Handwerker- bzw. Tagelöhnerwohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. Die Haustüren von etwa 1830 sind noch erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |