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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Unmittelbar an der südlichen Wehrmauer gelegenes kleines zweigeschossiges Wohnhaus auf niedrigem Sockel, rundum mit Asbestzementplatten verkleidet, Satteldach mit talseitigem Krüppelwalm. Erbaut als Wohnung des Scharfrichters und Wasenmeisters um 1701 auf den Fundamenten des um 1654 entstandenen Vorgängerbaus. Von orts- und sozialgeschichtlicher Bedeutung als Zeugnis der Lebensverhältnisse der untersten sozialen Schicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |