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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Am südlichen Rand der Stadt stehendes, direkt an der Straße plaziertes traufständiges Wohnhaus auf unterkellertem Sockel, vollständig in Asbestzementplatten verkleidet, darunter ist Fachwerk des 18. Jhs zu erwarten. Im rechten Sockelbereich ist ein Stein mit der Datierung 1617 eingelassen; er stammt vermutlich von einem Vorgängerbau. Eingangstür giebelseitig aus dem frühen 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |