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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Amöneburg
Kleines traufständiges, schon früh geteiltes Wohnhaus auf Bruchsteinsockel. Das Erdgeschoß des linken Teils wegen der Hanglage teils im Erdreich, früher als Stall genutzt. Fachwerk sehr einfach, vermutlich noch Ständerbauweise, stehender Dachstuhl, linker Teil traufseitig mit Holzschindeln, rechter Teil vollständig mit Asbestzementplatten verkleidet. Zeugnis für die Lebensverhältnisse der "kleinen" Leute in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. Das Stallgebäude zu Haus Nr. 6 stammt aus dem frühen 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |