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Außerhalb des Ortskerns gelegenes Gasthaus als Teil eines gut erhaltenen Dreiseithofes. Giebelständiger Bau mit Mansarddach auf niedrigem Sandsteinsockel. Giebel in neuerer Zeit qualitätvoll mit Schiefer verkleidet. Über dem hofseitigen Eingang Zwerchgiebel, Füllhölzer mit Zahnschnitt verziert. Gebäude soll bis 1852 als Schule in Seelheim gestanden haben. Dazugehörig das Brauhaus gegenüber mit ornamentierter Ziegelfassade,von Bedeutung als Gewerbebau des frühen 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |