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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Erfurtshausen
Wie einer längeren Inschrift zu entnehmen, wurde dieser Bildstock von einer ganzen Reihe Erfurtshäuser Bürger gestiftet. Er ist am westlichen Ortsausgang im Übergang in die Feldflur zwischen zwei Bäumen plaziert. Über dem Postament mit überkragender Platte erhebt sich ein quadratischer Pfeiler mit Basis und Kapitell, im rechteckigen Spitzgiebelaufsatz mit seitlichem Akanthuswerk und bekrönenden Engelsköpfen wird die Dornenkrönung dargestellt. Inschrift auf der Vorderseite: KONRAD PREIS, auf Rückseite stark verwittert: 1869 (wohl Datum einer Renovierung). Nach archivalischer Überlieferung ist der Bildstock vor 1710 entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |