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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Wohnhaus auf Bruchsteinsockel mit ebenerdigem Eingang;vorkragende Stockwerke, Fachwerk des Straßengiebels durch große K-Streben weithin auffallend, die Schwellen profiliert. Inschrift über der Haustür: "DISER BAU STEHET IN GOTTES HAND GOTT BEWARE IHN VOR FEUR UND BRAND UND IST ERBAUT WORDEN DURCH JOHANNES FISCHER UND ANNA BEINER EHLEUD UND IST ERHOBEN WORDEN DEN 2. ABRIL ZIMMERMEISTER JOHANNES HELBENRIED ANNO 1729". Scheune zum Wohnhaus umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |